Förderantrag

Wo kann gefördert werden?

Die Philipp-Orth-Stiftung fördert gemäß ihrer Satzung gemeinnützige Zwecke in Jever und im Wangerland.


Woher kommen unsere Fördergelder?

Es handelt sich bei den Fördergeldern um die Lebensleistung eines privaten Mäzens. Wir sind keine kommunale, staatliche oder sonstwie behördenartige Verteilstelle.


Wer kann gefördert werden?

Es ist uns nicht möglich, Zuwendungen oder Gehälter für Privatpersonen, lose Interessengruppen oder Initiativen zu leisten, auch wenn die Absichten nicht-kommerzieller Natur sind. Eine Förderung ist nur für gemeinnützig anerkannte Körperschaften möglich. Sofern Sie nicht stellvertretend für eine gemeinnützige Körperschaft, z. B. als Vorstandsvorsitzender eines Heimatvereins, einen Antrag stellen können, suchen Sie sich für Ihre Projekte einen gemeinnützigen Träger als Projektpartner aus und dieser kann den Antrag stellen.



Wie soll ich einen Antrag stellen?


1. Projektbeschreibung (maximal 1 DinA4-Seite)

Stellen Sie das Projekt und die dafür notwendigen Kosten in den Vordergrund, nehmen Sie ihre persönlichen Belange zurück und betonen Sie nicht die Personalkosten. Nennen Sie weitere, angefragte Sponsoren und geben einen Zeitrahmen für die Realisierung an.

2. Kostenaufstellung in tabellarischer Form (maximal 1/2 DinA4-Seite)

Nennen Sie einzelne Positionen des Projektes mit Kostenangabe und schließlich die benötigte Gesamtsumme.

3. Finanzierungsplan (Maximal 1/2 DinA4-Seite)

Nennen Sie Ihre Geldquellen wie z.B. eigene Mittel, Mitgliederbeiträge, zugesagte Fördergelder und schließlich den noch offenen Betrag.



Muster für einen Förderantrag, hier klicken